Universitätslehrgang "Deutsch als Fremd- und Zweitsprache"
Aufgenommen werden können alle Personen ab dem 17. Lebensjahr, unter der Voraussetzung, dass genügend freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
- Anmeldung und Zulassung als außerordentliche/r Hörer/in innerhalb der angegebenen Anmeldefristen
- Vollständige Bezahlung der vorgeschriebenen Kursgebühren und Zusatzkosten innerhalb der Fristen
- Teilnahme an einem Einstufungstest zu Semesterbeginn (nur bei Erstanmeldungen).
Lehrgangsziele
Der ULG "DaF/Daz" bietet Sprachinteressierten mit nichtdeutscher Muttersprache Kurse zum Erwerb der deutschen Sprache auf den internationalen Sprachlernniveaus nach den Richtlinien des Europarats und den Lernzielbestimmungen des Europäischen Sprachenportfolios.
Einstufungstest und Festlegung der Niveaus
In einem Semester kann jeweils nur ein allgemeiner Sprachkurs absolviert werden. Zusätzlich können jedoch Begleitkurse besucht werden. Die Kursteilnehmer/innen werden aufgrund eines Einstufungstests zu Beginn des Semesters entsprechend ihrer Sprachkenntnisse der geeigneten Kursstufe zugeteilt. Der Einstufungstest findet jeweils vor der ersten Woche eines Semesters statt (Wintersemester: letzte Septemberwoche; Sommersemester:letzte Februarwoche). Da die endgültige Zuteilung und damit die Festlegung der Kurse auf ein bestimmtes Niveau erst nach dem Einstufungstest erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, dass ein Sprachkurs ein Niveau höher oder niedriger gelegt werden kann, also z.B. Sprachkurs 3 auf Grundstufe I oder auf Mittelstufe I. Jedenfalls erfahren die Kursteilnehmer/innen zu Beginn des Kurses, welches Lernziel angestrebt wird.
Kursaufbau
Der Lehrgang gliedert sich in Pflicht- und Wahlfächer:
Kurse |
UE/Woche |
Niveaus |
|
| Pflichtfächer | Allgemeine Sprachkurse 1-11 | 6 |
alle Kursstufen |
| Wahlfächer | Grammatik I und II | 3 |
ab Grundstufe II |
| Konversation I | 3 |
ab Mittelstufe I | |
| Phonetik (Aussprache- und Sprechtraining)I-II | 1 |
ab Grundstufe II | |
| Wirtschaftssprache | 3 |
ab Mittelstufe II |
Lernerfolgskontrolle
Die Gesamtnote am Ende des Kurses ergibt sich aus den Teilleistungen der Kursteilnehmer/innen während des Kurses und aus dem Abschlusstest.
Notenskala: 1 sehr gut - 2 gut - 3 befriedigend - 4 genügend - 5 nicht genügend.
Anwesenheit und Abschlusszeugnis
Die Berechtigung der Lehrgangsteilnehmer/innen zum Erwerb eines Abschlusszeugnisses besteht nur dann, wenn sie nicht mehr als drei Sitzungen (allgemeine Sprachkurse) bzw. eine Sitzung (Begleitkurse) unentschuldigt gefehlt haben und wenn regelmäßige Mitarbeit im Kurs vorliegt. Andernfalls können lediglich Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden.
Negative Abschlusszeugnisse
Wenn Lehrgangsteilnehmer/innen einen Kurs mit "nicht genügend" abschließen, können sie nur dann einen Folgekurs auf dem nächsthöheren Niveau besuchen, wenn sie entweder vor Beginn des Folgekurses eine Wiederholungsprüfung ablegen oder einen anderen ausreichenden bzw. von der Kursleitung akzeptierten Nachweis ihrer Sprachkenntnisse vorlegen.
Kurswechsel und Kursabbruch
Kurswechsel können nur in der ersten Woche nach Kursbeginn und auschließlich in Absprache mit der Kursleitung erfolgen. Im Falle eines Kursabbruchs können keine Kursgebühren refundiert werden.

















