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Universitätslehrgang "Deutsch als Fremd- und Zweitsprache"

Aufgenommen werden können alle Personen ab dem 17. Lebensjahr, unter der Voraussetzung, dass genügend freie Kursplätze zur Verfügung stehen.

Lehrgangsziele

Der ULG "DaF/Daz" bietet Sprachinteressierten mit nichtdeutscher Muttersprache Kurse zum Erwerb der deutschen Sprache auf den internationalen Sprachlernniveaus nach den Richtlinien des Europarats und den Lernzielbestimmungen des Europäischen Sprachenportfolios.

Einstufungstest und Festlegung der Niveaus

In einem Semester kann jeweils nur ein allgemeiner Sprachkurs absolviert werden. Zusätzlich können jedoch Begleitkurse besucht werden. Die Kursteilnehmer/innen werden aufgrund eines Einstufungstests zu Beginn des Semesters entsprechend ihrer Sprachkenntnisse der geeigneten Kursstufe zugeteilt. Der Einstufungstest findet jeweils vor der ersten Woche eines Semesters statt (Wintersemester: letzte Septemberwoche; Sommersemester:letzte Februarwoche). Da die endgültige Zuteilung und damit die Festlegung der Kurse auf ein bestimmtes Niveau erst nach dem Einstufungstest erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, dass ein Sprachkurs ein Niveau höher oder niedriger gelegt werden kann, also z.B. Sprachkurs 3 auf Grundstufe I oder auf Mittelstufe I. Jedenfalls erfahren die Kursteilnehmer/innen zu Beginn des Kurses, welches Lernziel angestrebt wird. 

Kursaufbau

Der Lehrgang gliedert sich in Pflicht- und Wahlfächer:

 
Kurse
UE/Woche
Niveaus
Pflichtfächer Allgemeine Sprachkurse 1-11
6
alle Kursstufen
Wahlfächer Grammatik I und II
3
ab Grundstufe II
Konversation I
3
ab Mittelstufe I
Phonetik (Aussprache- und Sprechtraining)I-II
1
ab Grundstufe II
Wirtschaftssprache
3
ab Mittelstufe II

Lernerfolgskontrolle

Die Gesamtnote am Ende des Kurses ergibt sich aus den Teilleistungen der Kursteilnehmer/innen während des Kurses und aus dem Abschlusstest.

Notenskala: 1 sehr gut - 2 gut - 3 befriedigend - 4 genügend - 5 nicht genügend.

Anwesenheit und Abschlusszeugnis

Die Berechtigung der Lehrgangsteilnehmer/innen zum Erwerb eines Abschlusszeugnisses besteht nur dann, wenn sie nicht mehr als drei Sitzungen (allgemeine Sprachkurse) bzw. eine Sitzung (Begleitkurse) unentschuldigt gefehlt haben und wenn regelmäßige Mitarbeit im Kurs vorliegt. Andernfalls können lediglich Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden.

Negative Abschlusszeugnisse

Wenn Lehrgangsteilnehmer/innen einen Kurs mit "nicht genügend" abschließen, können sie nur dann einen Folgekurs auf dem nächsthöheren Niveau besuchen, wenn sie entweder vor Beginn des Folgekurses eine Wiederholungsprüfung ablegen oder einen anderen ausreichenden bzw. von der Kursleitung akzeptierten Nachweis ihrer Sprachkenntnisse vorlegen.

Kurswechsel und Kursabbruch

Kurswechsel können nur in der ersten Woche nach Kursbeginn und auschließlich in Absprache mit der Kursleitung erfolgen. Im Falle eines Kursabbruchs können keine Kursgebühren refundiert werden.  

 

 

Nataliya (Ukraine)

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Erin (USA) & Yuri (Japan)

... dieser Welt und ihre Deutschkenntnisse reichen von Null-Anfänger/inne/n (Breakthrough) bis zu sehr Fortgeschrittenen (Mastery).

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