Incentives :
Attention! Information for employees with permanent residence in Carinthia or Austrian companies!
Förderung für Arbeitnehmer/innen
Die neue Bildungsförderung des Landes Kärnten bietet unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für Arbeitnehmer/innen!
Dafür gelten die Richtlinien, die Sie unter dem Link www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung finden.
Genauere Informationen dazu, wer gefördert wird, welche Weiterbildungsmaßnahmen förderbar sind und wie hoch die jeweilige Fördersumme ist, entnehmen Sie bitte der Broschüre der Kärntner Landesregierung. Den Link dazu finden Sie rechts.
Sie können sich aber auch per e-mail an die zuständige Stelle wenden: abt6.alw@ktn.gv.at
ACHTUNG!!
Antragstellung ausschließlich unter www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Antragsfrist: Frühestens 3 Monate vor Beginn bis spätestens 6 Monate nach Abschluss bzw. für Förderung der berufsunterbrechenden Weiterbildung spätestens bis zum Beginn des Kurses.
Förderungen für Arbeitgeber/innen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber/innen Teile der anerkennbaren Kurskosten
aus Mitteln des Arbeitsmarktservice, des Europäischen Sozialfonds und der Kärntner Landesregierung refundiert erhalten. Koordiniert und unterstützt wird die Kooperation zwischen dem AMS und der
Kärntner Landesregierung von IFA Kärnten und bildet die erste Anlaufstelle für Arbeitgeber:
Ansprechpartner: |
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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut E-H Tel: ++43-463-3831-9167 E-Mail: claudia.eichler@ams.at |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut I-M Tel: ++43-463-3831-9456 E-Mail: katharina.schaller@ams.at |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut N-Q Tel: ++43-463-3831-9159 E-Mail: susanne.fejan@ams.at |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut R-Z Tel: ++43-463-3831-9165 E-Mail: michael.senger@ams.at |
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ACHTUNG!!
Rechtzeitige Begehrensstellung (im Allgemeinen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn) ist Voraussetzung!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link auf der rechten Seite.



















